
Irrtümer im Steuerrecht
Der Gewinn, der versteuert werden soll, ist gar nicht auf dem Konto
Der Gewinn entspricht nie dem Kontostand. Vom Konto gehen viele Zahlungen ab, die steuerlich nicht zu berücksichtigen sind. Das sind zum Beispiel: Kosten der privaten Lebensführung, bestimmte Versicherungsbeiträge und Kredittilgungen. Viele Aufwendungen sind nur beschränkt abziehbar. Dazu zählen etwa Vorsorgeaufwendungen wie Kranken-, Renten -, Arbeitslosen- und Lebensversicherungen.
Investieren Sie in Vermögen, das länger als ein Jahr genutzt werden kann, wirken sich diese Kosten nur über die sogenannte Abschreibung also verteilt über mehrere Jahre aus, auch wenn Sie die Rechnung sofort und in bar oder vom Konto gezahlt haben. Damit Sie keine unliebsamen Überraschungen erleben, erhalten Sie von uns eine Steuerprognose. Somit gewinnen Sie Sicherheit für Ihre Finanzplanung.
(Stand: 07.12.2012)
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